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Neuigkeiten aus der Hörakustik-Branche

16.06.2017 | News biha | Zurück

Bootsführerschein - Hörakustiker ab jetzt „mit im Boot“

Mainz, 14.06.2017 – Ob See oder Binnen: Bootsführerscheinanwärter können ab sofort die erforderliche Hörprüfung beim Hörakustiker vor Ort machen. Das gleiche gilt für die angehenden Prüfer der Bootsführerscheinanwärter. Das hat der Gesetzgeber mit der Gesetzesnovellierung der Sportführerscheinverordnung (SpFV) im Mai 2017 beschlossen.

Bislang war diese Prüfung allein dem Arzt vorbehalten. Die Anregung zur Gesetzesnovellierung kam von der Bundesinnung der Hörakustiker (biha). „Denn“, so begründet Marianne Frickel, Präsidentin der biha, die Änderung, „Hörprüfungen beim Hörakustiker sind in der Regel kostenfrei und wohnortnah. Außerdem ist niemand besser ausgebildet für Hörprüfungen als der Hörakustiker.“

Ausreichendes Hörvermögen für die Schifffahrt ist dann vorhanden,

„wenn Sprache mit oder ohne Hörhilfe in gewöhnlicher Lautstärke aus 3 Metern Entfernung mit dem jeweils dem Sprecher zugewandten Ohr und aus 5 Metern Entfernung mit beiden Ohren zugleich verstanden wird oder mindestens mit dem besseren Ohr mit oder ohne Hörhilfe Sprache in gewöhnlicher Lautstärke aus 5 Metern Entfernung verstanden wird“.

Die Erfordernisse dieser Hörweitenprüfung sind in Anlage 2 der Sportführerscheinverordnung aufgeführt. Die Hörweitenprüfung oder auch Sprachabstandsprüfung ist Gegenstand der Ausbildung zum Hörakustiker. Damit sind fortan die Hörakustiker beim Wassersport „mit im Boot“.

Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk
In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer indizierten Schwerhörigkeit. Tendenz steigend. Schwerhörigkeit zählt zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit 6.000 Hörakustiker-Betrieben und ca. 14.500 Hörakustikern versorgt das Hörakustiker-Handwerk ca. 3,5 Millionen Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, volldigitalen Hörsystemen. Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR vertritt die Interessen der Hörakustiker in Deutschland.

Neben der Erstversorgung des Kunden ist der Hörakustiker auch für die begleitende Feinanpassung mit wiederholten Überprüfungen und Nachstellungen der Hörsystemfunktionen zuständig. Daneben organisiert er – wenn der gesetzliche Anspruch besteht – die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen und steht für Wartung und Reparaturen der Hörsysteme bis zu einem gewissen Grad zur Verfügung.

Darüber hinaus berät er zu Gehörschutz und speziellem technischem Zubehör. Der Hörakustiker verfügt über theoretisches Wissen aus der Akustik, Audiologie, Psychologie und Hörsystemtechnik und über praktische Fertigkeiten zur Audiometrie.

V.i.S.d.P.:
Bundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR
Wallstraße 5, 55122 Mainz, Internet: www.biha.de
Tel.: 06131 - 965 60-28, Dr. Juliane Schwoch, E-Mail: schwoch@biha.de

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